Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Mitwirkung, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken.
Die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaftssitzung in geheimen Wahlgängen (§64 Schulgesetz NRW) gewählt.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt.
So berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der beweglichen Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m.
Die Schulleitung führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.
Schulkonferenzmitglieder 2018/2019
- Elternvertreter:
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Frau Wegmann
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Herr Nwankwo
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Frau Umard
- stellv. Elternvertreter:
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Frau Lux
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Frau Marx
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Frau Johann
- Lehrervertreter
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Frau Knüpfer
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Frau Steinke-Fröhleke
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Frau Sörries
- stellv. Lehrervertreter:
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Frau Matern
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Frau Redeker
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Frau Steinke